Finanzielle Absicherung
Möglichkeiten der Bestattungsvorsorgefinanzierung
Die Kosten für eine Bestattung setzen sich aus unterschiedlichen Leistungen zusammen. Dazu zählen unsere Leistungen als Bestatter, die Leistungen und Gebühren des jeweiligen Friedhofsträgers sowie beispielsweise die Kosten für den Blumenschmuck auf dem Sarg oder der Urne oder das Orgelspiel auf der Trauerfeier. Die Höhe der Gesamtsumme ist letztendlich davon abhängig, wie Sie sich Ihren individuellen Abschied vorstellen bzw. für welche Art der Bestattung und der Trauerfeierlichkeiten Sie sich entscheiden und ob auch die Grabpflege enthalten sein soll. In der Bestattungsvorsorge lassen sich die Kosten dafür vorausschauend absichern. Darin können Sie u. a. entscheiden, ob Ihnen eine Einmalzahlung oder Ratenzahlungen lieber sind. Sicher und überschaubar ist beispielsweise folgende Finanzierungmöglichkeit:
Abschluss einer Sterbegeldversicherung
Das sogenannte Sterbegeld vom Staat, das die gesetzlichen Krankenkassen an die Angehörigen eines verstorbenen Versicherungsmitglieds ausgezahlt haben, ist seit dem 1. Januar 2004 passé. Sterbegeldversicherungen sind eine private Alternative zu den ehemals gesetzlichen Zuwendungen für Beisetzungsaufwendungen. Als eine Art lebenslange Kapitallebensversicherung sind sie speziell auf den Todesfall ausgerichtet und zahlen die beim Abschluss mit dem Versicherungsnehmer vereinbarte Summe an die begünstigten Angehörigen im Todesfall aus. Die Beitragszahlungen können monatlich, vierteljährlich oder jährlich eingezahlt oder als Einmalzahlung beglichen werden. Für die Festlegung der Beitragshöhe spielen u. a. das Eintrittsalter und der Gesundheitszustand eine Rolle. Aber auch ohne eine Prüfung der Gesundheit ist der Abschluss dieser zweckgebundenen Versicherung möglich. Eine lebenslange Garantie des Versicherungsschutzes ist selbst dann gegeben, wenn die Beiträge nur bis zum 85. Lebensjahr zu entrichten sind.
Einrichten eines Treuhandkontos
Für die Bestattung wird eine Einmalzahlung auf ein sicheres Treuhandkonto getätigt. Abgeschlossen wird der Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag über uns. Bei einer Insolvenz des Bestatters wird die Einlage durch eine Ausfallbürgschaft bei einem deutschen Geldinstitut abgesichert. Eine Zugriffsmöglichkeit durch Dritte (beispielsweise wegen Pflegebedürftigkeit) ist nicht möglich.
Wir beraten Sie gerne unverbindlich und detailliert zur Bestattungsvorsorgefinanzierung, um für Sie das bestmögliche Beitrags- und Leistungsverhältnis zu finden.