Uns alle erwartet die eine Nacht, und
einmal müssen wir den Weg des Todes betreten.
Horaz
Nicht die Zeit vergeht,
sondern wir.
Unbekannter Verfasser
Guter Rat muss nicht teuer sein
Auf den Tod ist man nie wirklich vorbereitet, ebenso wenig wie auf einen Unfall oder auf eine Erkrankung. Aber man kann sich vorab informieren und vorsorglich Maßnahmen treffen, um im Falle eines Falles wichtige Angelegenheiten selbstbestimmt festgelegt zu haben. Dazu zählt zum Beispiel Ihre Vorstellung darüber, wann welche lebensverlängernden medizinischen Maßnahmen getroffen werden dürfen. Diese können Sie u. a. in einer Patientenverfügung bestimmen. Oder die Entscheidung für Ihre Grabstätte. Grab ist nicht gleich Grab. Die Sicherheit, wo wir unsere letzte Ruhestätte finden, kann zu Lebzeiten genauso beruhigend wirken wie das Wissen, wie wir uns unsere Beisetzung und unsere Trauerfeier vorstellen. Unsicherheiten kommen immer dann auf, wenn wir nicht die richtigen Worte finden. Besonders schwierig ist die Formulierung von Beileidsbekundungen gegenüber Hinterbliebenen. Hier zählt vor allem: Was einen selbst tief berührt, das sollte man auch ehrlich so schreiben.
Frühzeitig über lebenserhaltende Maßnahmen entscheiden
Der Lauf des Lebens ist unvorhersehbar. Es kann passieren, dass wir plötzlich durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung nicht mehr in der Lage sind, über eine medizinische Behandlung selbstbestimmt zu entscheiden. Wer eine Patientenverfügung verfasst, beugt dem vor. In dieser wird schriftlich festgehalten, welche medizinische Versorgung Sie sich im schweren Krankheitsfall oder nach einem Unfall wünschen bzw. welche lebensverlängernden Maßnahmen für Sie unter welchen Voraussetzungen genau in Frage kommen – oder welche Sie ablehnen. Dank dem Vorsorgedokument nehmen Sie Ihren Angehörigen eine enorme Last von den Schultern. Niemandem ist es zu wünschen, eines Tages vor der Entscheidung stehen zu müssen, ob eine medizinische Maßnahme zum Lebenserhalt wünschenswert ist oder nicht.
Sie können die Patientenverfügung handschriftlich verfassen. Wichtig sind die Datierung und Ihre Unterschrift. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht notwendig. Natürlich können Sie eine Patientenverfügung auch gemeinsam mit einer notariellen Vorsorgevollmacht aufsetzen lassen. Die Verfügung kann jederzeit geändert bzw. aktualisiert werden. Verwahren Sie diese für Ihre Angehörigen bitte gut auffindbar auf.
Detaillierte Infos vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zum Thema Patientenverfügung finden Sie hier:
www.bmjv.de
Einfühlsame Worte spenden Trost
Die richtigen Worte zu finden, wenn man sein Beileid aussprechen möchte, ist nicht immer einfach. Gerade in dieser schwierigen emotionalen Situation möchte man keinesfalls etwas falsch machen. Den trauernden Angehörigen seine Anteilnahme schriftlich mitzuteilen, ist jedoch ein Muss, weil man dadurch nicht nur sein Mitgefühl über den Verlust ausdrückt, sondern den Betroffenen durch anteilnehmende Worte vor allem auch den dringend benötigten Trost zukommen lässt. Noch lange nach der Beisetzung können schriftliche Beileidsbekundungen einen großen Wert für die Hinterbliebenen haben – denn diese bekunden dem Verstorbenen gegenüber Wertschätzung und teilen Verbundenheit mit. Dadurch wissen die Angehörigen, dass sie mit ihrer Trauer nicht allein sind.
Was aber schreibt man, um sein Mitgefühl angemessen auszudrücken? In erster Linie sollte man auf sein Gefühl hören und Worte wählen, die von Herzen kommen. Selbst in einer solch emotionalen Krisensituation spüren die Angehörigen des Verstorbenen, ob die Anteilnahme aufrichtig gemeint ist. Vielfach kann es helfen, nach einem passenden Zitat zu suchen. Dann finden sich die weiteren Sätze fast von allein. Wenn Ihnen die Worte fehlen, um das zu formulieren, was Sie empfinden, sollten Sie das auch so schreiben. Wichtig ist, dass Sie ehrlich sind. Dies gilt auch für mündliche Beileidsbekundungen.
Ob Sie anrufen oder auf der Trauerfeier nach der Beisetzung Ihr Beileid am Grab aussprechen – zeigen Sie Ihre Gefühle. Wenn Sie der Familie nahestehen, dann ist es Trost spendend, sein Beileid auszusprechen und die Angehörigen zu umarmen. Ansonsten genügen ein „herzliches Beileid“ und ein Händedruck.
Beispiele für Formulierungen einer Trauerkarte:
- In diesen schmerzvollen Stunden sind wir in Gedanken bei Dir/Euch.
- Mein allerherzlichstes Beileid und mein tiefstes Mitgefühl gelten Dir und Deiner Familie.
- Tief berührt möchte ich Dir/Euch mein Mitgefühl aussprechen.
- Wir bedauern Deinen/Euren Verlust zutiefst und sprechen Dir/Euch unsere aufrichtige Anteilnahme aus.
- Wir fühlen uns Dir und Deiner Familie in dieser schweren Zeit verbunden.
- Für den Tod Ihrer/Ihres … möchte ich Ihnen mein tief empfundenes Beileid aussprechen.
- Ich möchte Ihnen hiermit mein aufrichtiges Mitgefühl und meine tiefe Anteilnahme übermitteln. Meine Gedanken sind bei Ihnen und Ihrer Familie.
- Wir trauern mit Ihnen und Ihrer Familie.
Individuelle Ruhestätte für individuelle Bedürfnisse
Ebenso, wie Sie zwischen den Bestattungsformen Erd- oder Feuerbestattung wählen können, lässt sich auch die Grabstelle individuell festlegen. Bei Erd- und Feuerbestattungen können Sie sich zwischen einem Wahl-, einem Reihen- und einem Rasengrab entscheiden oder für ein anonymes Grab. Für Urnen gibt es eine weitere Möglichkeit der Beisetzung: die Urnenwand bzw. das Kolumbarium.
Im Kolumbarium wird die Urne oberirdisch, zum Beispiel in Form einer Urnenwand, in einer Kammer bzw. in einer Nische, die mit einer Platte aus Stein oder Glas verschlossen wird, beigesetzt. In der Regel kann in dieser Urnenbegräbnisstätte nur eine Urne pro Nische bestattet werden. Es gibt aber auch Kolumbarien, die Kammern für mehrere Urnen und somit für eine ganze Familie bereitstellen. Urnenwände befinden sich in der Regel auf Friedhöfen, in Kirchen oder bei Krematorien. Die Grabpflege entfällt bei dieser Art der Urnenbeisetzung.
In einem Wahlgrab können Särge oder Urnen beigesetzt werden. Fällt die Entscheidung zugunsten dieser Grabart aus, dann weiß man bereits zu Lebzeiten, wo man seinen Platz für seine letzte Ruhestätte findet. Wahlgräber können als Einzel- oder als Familiengrab dienen, in denen Särge oder Urnen auch übereinander statt nebeneinander beigesetzt werden können. Das Nutzungsrecht für die Dauer der Ruhezeit beträgt zwischen 20 und 25 Jahren – je nach Friedhofssatzung. Im Zuge einer weiteren Beisetzung wird das Nutzungsrecht gegen eine Gebühr verlängert. Auf diese Weise kann ein Wahlgrab über Generationen in einer Familie verbleiben. Um die Pflege des Grabes kümmern sich die Angehörigen oder eine beauftragte Friedhofsgärtnerei.
Reihengräber sind Einzelgräber, die der Reihe nach auf einem Feld durch den jeweiligen Friedhofsträger vergeben werden. Es ist nicht möglich, die Beisetzungsstelle frei auszuwählen. Das Nutzungsrecht nach Ablauf der Ruhefrist lässt sich nicht verlängern, so dass das Nutzungsrecht wieder an die Friedhofsverwaltung zurückgeht. Die Grabpflege ist weniger aufwendig als bei einem Wahlgrab. Entweder pflegen Angehörige das Grab oder ein beauftragtes Grabpflegeunternehmen. Nicht die gesamte Fläche des Grabes lässt sich bepflanzen, weil der Friedhofsträger einen Anteil begrünt. Deshalb sind Reihengräber in der Pflege kostengünstiger als Wahlgräber.
Das Rasengrab ist eine Alternative zum anonymen Grab, nur dass die Grabstelle den Angehörigen bekannt ist und sie bei der Beisetzung dabei sein können. Auf einer ausgedehnten Rasenfläche wird der Sarg oder die Urne in die Beisetzungsstätte eingelassen und anschließend mit Rasen bedeckt. So ist später lediglich eine ununterbrochene Rasenfläche sichtbar. Es kann aber auch ein flach in die Erde gesetzter Grabstein eingesetzt werden – über die Möglichkeiten informiert die jeweilige Friedhofsverwaltung. Eine individuelle Bepflanzung der Grabstätte ist nicht möglich, um diese kümmert sich allein der Friedhofsträger. Rasengräber können Einzel- oder aber auch Doppelgräber sein – der Sarg oder die Urne werden dann übereinander bestattet.
Das anonyme Grab wird im Gegensatz zum Rasengrab nicht mit Namen und Geburts- und Todesdatum gekennzeichnet. Angehörige können bei der Beisetzung der Urne nach der Einäscherung weder dabei sein, noch können sie die Ruhestätte später aufsuchen. Eine individuelle Trauerfeier vor der Beisetzung ist jedoch möglich. Auf einer ausgewiesenen Fläche können Familie und Freunde jederzeit Blumen niederlegen. Das Nutzungsrecht beläuft sich in der Regel auf 20 Jahre, eine Verlängerung ist aber nicht möglich. Manche Friedhöfe bieten auch anonyme Erdbestattungen an.